Hausordnung

Hausordnung

Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Wegen und im Wald ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Befahrung des Waldweges ist lediglich zum Be- und Entladen erlaubt. Ein Fahrzeug darf für Notfälle direkt in der Einfahrt zum Pfadfindergelände geparkt werden.
Das Befahren des Grundstückes mit Kraftfahrzeugen ist hingegen NICHT erlaubt.